Sie befinden sich hier:   SPD Ortsverband Außem > Aktuelle Themen > Spielflächen in Oberaußem 1 > KSP Auf dem Driesch






KSP Auf dem Driesch

Ausrüstung

1 Kletterturm mit Rutsche (neu seit März 2011)

1 Sandkasten

1 Rutsche

4 Federwippen

1 Schaukelgerüst mit vier Schaukeln

1 Wippschaukel

1 Tisch  mit Sitzbänken

1 Sitzbank

 

Rasenfläche, alter Baumbestand

 

Ergebnis: ausreichend

Pressemitteilung vom 20.03.2011

Spielplatzerneuerung „Auf dem Driesch“

 

Im August 2008 wurden nach einer Ortsbegehung  der SPD - Aussem  ein Ersatz für überalterte Spielgeräte für den Spielplatz „Auf dem Driesch“ gefordert.

Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2010 wurden Mittel zur Erneuerung in Höhe von 10.000 € eingestellt.

 

Nach schriftlicher Anfrage durch den Stadtrat Franz Schallenberg zur  Ratssitzung am 12.11.2010 wurde seitens der Verwaltung kurzfristig reagiert und schon mit  den ersten Arbeiten begonnen. „Es ist erfreulich dass ein weiterer Spielplatz in Oberaußem jetzt endlich zeitgemäßer ausgestattet wird“ sagte SPD Vorsitzender Franz Schallenberg.                                                                                                                                          

„Hier werden endlich Gelder in die Zukunft unserer Kinder investiert“ so die stellvertr. SPD-Vorsitzende Elisabeth Demgensky.

 

Infos


Auszüge..

2.4 Rechtliche Grundlagen

 

2.4.1 Spielbereiche

 

Gemäß den seit über 25 Jahren gültigen Empfehlungen des Innenministers werden drei Spielbereiche unterschieden (RdErl.d. Innenministerium v. 31.7.1974-VC2--901.11, MBI.NW 1974 S. 1072, geändert durch RdErl.v. 27.8.1976 (MBI.NW. 1976 S. 1985), geändert durch RdErl.v. 29.3.1978 (MBI.NW. 1978 S. 649), seither keine weiteren Änderungen (Stand Januar 2007)):

Spielbereiche der Kategorie B:

Spielbereiche B sind vorzugsweise für die schulpflichtigen Kinder bestimmt und auf deren Erlebnis- und Betätigungsdrang ausgerichtet. In ihrer Funktion können sie beispielsweise für Sand-, Rasen-, Wasser-, Bau-, Ball-, Bewegungs-, Lauf- oder Kletterspiele angelegt werden. Die Größe des Spielbereiches soll der jeweiligen Funktion entsprechen, mindestens aber 400 qm betragen und die Entfernung zu den zugeordneten Wohnbereichen 500 m möglichst nicht überschreiten. Etwa 20 bis 50% der Gesamtspielfläche des Gemeindegebietes soll auf Spielbereiche B entfallen.

Spielbereiche der Kategorie C:

In der Nähe der Wohnungen sollen für Kinder und jüngere Schulkinder Spielbereiche C zur Verfügung stehen. Sie sollen Einrichtungen z.B. zum Hangeln, Rutschen, Balancieren und sonstige Spieleinrichtungen (z.l? Sandkasten, Wasserbecken) aufweisen und Flächen für Bewegungs- und Ballspiele erhalten. Die Spielfläche soll eine Mindestgröße von 60 qm nicht unterschreiten, die Entfernung zu den zugehörigen Wohneinheiten 100 m in der Regel nicht überschreiten. Etwa 20% der Gesamtflächen des Gemeindegebietes soll auf Spielbereiche C entfallen. [...]